Mein Kind soll behandelt werden: Wieviel bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung?

Hat die Krankenkasse den Therapieplan für die kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindes genehmigt, werden alle Leistungen übernommen, die vertraglich garantiert sind. Sie strecken  einen Eigenanteil von 20 Prozent vor, den sie allerdings nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung von der Krankenkasse zurück erhalten.

Warum bezahlt die Krankenkasse nicht immer?

Im Jahr 2002 hat der Gesetzgeber festgelegt, dass die Schwere von Kiefer- oder Zahnfehlstellungen eingestuft werden muss. Die Krankenkasse übernimmt die Behandlungskosten erst ab einem höheren Schweregrad. Obwohl auch bei weniger gravierenden Fehlstellungen eine Behandlung wichtig und sinnvoll sein kann, ist die Kostenübernahme durch die Kassen in diesen Fällen nicht gewährleistet. Dann entscheiden Sie selbst, in welchem Rahmen Sie sich oder Ihr Kind behandeln lassen wollen.

Helfen Zusatzversicherungen?

Gerade für gesetzlich versicherte Erwachsene, die sich kieferorthopädisch behandeln lassen wollen, empfiehlt sich eine Zusatzversicherung mit entsprechendem Leistungskatalog. Unter den zahlreichen Anbietern können Sie die für Sie passende Versicherung auswählen. Es ist ratsam, so eine Zusatzversicherung frühzeitig abzuschließen, um ggf. vertraglich festgesetzte Wartefristen einzuhalten.